Die Wehrpflicht in Deutschland wird ausgesetzt
Nach der Aufnahme in die jeweiligen Militärbündnisse NATO und Warschauer Pakt während des Kalten Kriegs führten die beiden deutschen Staaten die allgemeine Wehrpflicht für Männer wieder ein: die Bundesrepublik 1956, die DDR endgültig 1962. Nach längerer Diskussion Anfang des 21. Jahrhunderts wurde die Verpflichtung zur Wehrdienstleistung aufgrund „der dauerhaft veränderten sicherheits- und verteidigungspolitischen Lage“ zum 1. Juli 2011 ausgesetzt. Die Wehrpflicht bleibt damit grundsätzlich für den „Spannungs- oder Verteidigungsfall“ bestehen, gilt aber nicht in „Friedenszeiten“. Entsprechend betrafen die am 16. März stattfindenden feierlichen Gelöbnisse die letzten deutschen Wehrpflichtigen.
Nach der Aussetzung der Wehrpflicht führte man 2011 einen Freiwilligen Wehrdienst mit einer Dauer von sieben bis 23 Monaten für „geeignete“ Männer und Frauen ein. Er betraf nur die Mannschaftslaufbahn und bezog sich nicht auf die höheren Funktionen der Zeit- und Berufssoldaten.

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