Die Europäische Union wird gegründet
Die Bundesrepublik Deutschland gehörte 1951 zu den Gründungsmitgliedern der „Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ und war auch 1957 bei deren Ausbau zur „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ (EWG) dabei. Eine gemeinsame Wirtschaftspolitik der mitwirkenden Länder sollte die europäische Integration fördern.
Der am 7. Februar 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht, mit dem die Europäische Union offiziell gegründet wurde, hatte ehrgeizigere Ziele. Die EU sollte nicht nur eine Wirtschafts- und Währungsunion mit gemeinsamem Binnenmarkt und freiem Personenverkehr sein. Auch eine vertiefte Zusammenarbeit in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres wurde angestrebt. Deutschland gab somit wie die elf anderen Mitglieder einen Teil seiner staatlichen Souveränität an die EU ab
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