Die Bundesregierung verabschiedet das erste Umweltschutzgesetz
Seit dem „Wirtschaftswunder“ der 1950er-Jahre hatten die Emissionen der Industrie stark zugenommen und Luft, Wasser und Böden erkennbar belastet. Allmählich begann man sich in der Bundesrepublik des Problems bewusst zu werden, es bildeten sich zahlreiche Umweltschutzinitiativen. Die sozialliberale Koalition unter Bundeskanzler Brandt gab daraufhin um 1970 der Umweltpolitik einen neuen Stellenwert: Ein Reformprogramm wurde in Gang gesetzt. Das erste Gesetz war das zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971. Weitere wie das Abfallbeseitigungsgesetz folgten in den Jahren danach, und 1974 wurde das Umweltbundesamt eingerichtet, das für den Vollzug der Gesetze verantwortlich war.
Etwa zur gleichen Zeit wie im Westen sah man auch in der DDR die Notwendigkeit, angesichts der Umweltprobleme Maßnahmen zu ergreifen. Allerdings war hier das Ausmaß der Belastungen für die Bevölkerung etwa durch Schwefeldioxid, die Wasserverseuchung oder radioaktive Strahlung deutlich höher: Die DDR wies die höchsten Schadstoff-Emissionen Europas auf. 1970 brachte das Land ein „Landeskulturgesetz“ auf den Weg, dazu gründete man zwei Jahre später das „Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft“. Allerdings hatte die Umweltpolitik der DDR nur wenig Erfolg, da ökonomische und sozialpolitische Ziele grundsätzlich Vorrang hatten. Die negativen Folgen versuchte man vor der Bevölkerung zu verschleiern, und entsprechend wurde auch die aufkommende Umweltbewegung unterdrückt.

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