Adenauer und de Gaulle unterzeichnen den Élysée-Vertrag
Frankreich und Deutschland, die beide aus dem Frankenreich hervorgegangen waren, waren seit der frühen Neuzeit immer wieder in Konflikte geraten. So hatten u. a. Ludwig XIV. oder Napoleon die Grenze in Richtung Rhein verschoben und sich dabei Gebiete des „Heiligen Römischen Reichs“ einverleibt. Als das Deutsche Reich 1871 die Abtretung von Elsass-Lothringen erzwang, schien das Schlagwort von der „Deutsch-französischen Erbfeindschaft“ endgültig Realität geworden zu sein. Eine Fortsetzung schien es mit dem Ersten und Zweiten Weltkrieg zu geben. Noch in den 1950er-Jahren kam es vor, dass deutsche Touristenbusse in Frankreich mit Steinen beworfen wurden.
Die beiden Länder begannen in diesem Jahrzehnt allerdings bereits, im Rahmen der „Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ und dann der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ zusammenzuarbeiten. Mit der Unterzeichnung des „Deutsch-französischen Freundschaftsvertrags“ am 22. Januar 1963 durch Staatspräsident de Gaulle und Bundeskanzler Adenauer im Pariser Élysée-Palast war die „Erbfeindschaft“ endgültig Vergangenheit, und eine verstärkte Zusammenarbeit der beiden Staaten sollte beginnen.
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