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Letztes Todesurteil in Westdeutschland vollstreckt

Letztes Todesurteil in Westdeutschland vollstreckt
Feb. 18 1949
Collage aus Gefängnisfoto und Todesbescheinigung (Foto: LABW, StAS Wü 49/15 T 1 Nr. 346)

Ein Raubmörder wird in Tübingen hingerichtet

Der 1920 geborene Richard Schuh schlug sich nach der Entlassung aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft mit Gelegenheitsarbeiten durch. Da das nur bedingt funktionierte und er in Geldnot war, ermordete er im Januar 1948 einen LKW-Fahrer, um an die neuen Reifen des Fahrzeugs zu kommen und diese dann auf dem Schwarzmarkt zu verkaufen. Die Tat wurde bald aufgeklärt und Schuh vom Landgericht Tübingen zum Tode verurteilt. Gnadengesuche wurden abschlägig beschieden, eine mögliche Umwandlung des Urteils in eine lebenslängliche Freiheitsstrafe abgelehnt. Der 28-jährige Richard Schuh wurde im Innenhof des Gefängnisses Tübingen mit einem Fallbeil bzw. einer Guillotine hingerichtet.

Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 wurde in Westdeutschland die Todesstrafe abgeschafft.

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