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Hinrichtung der Geschwister Scholl

Hinrichtung der Geschwister Scholl
Feb. 22 1943
Gestapo-Fotos von Hans und Sophie Scholl sowie Christoph Probst (Foto: Stadtarchiv München)


An drei Mitgliedern der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ wird das Todesurteil vollstreckt

Die 24- und 21-jährigen Geschwister Hans und Sophie Scholl waren im Winter 1942/43 in einer studentischen Münchner Widerstandsgruppe gegen die NS-Herrschaft aktiv. Aus christlichen und humanistischen Motiven heraus stellten sie mit Kommilitonen Flugblätter her, in denen die Bevölkerung zum Widerstand gegen die Nazis und den von den diesen entfesselten Krieg aufgerufen wurde.

Beim Auslegen solcher Flugblätter in der Universität München wurden sie am 18. Februar 1943 von einem Hausmeister gesehen und der Gestapo übergeben. Vier Tage später fällte der Volksgerichtshof unter seinem Präsidenten Roland Freisler gegen die Geschwister sowie Christoph Probst, der an einem Flugblattentwurf mitgewirkt hatte, das Todesurteil wegen Hochverrat und „Feindbegünstigung“. Alle drei wurden am selben Tag im Gefängnis München-Stadelheim mit der Guillotine hingerichtet.

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