Preußen beschließt das Schulaufsichtsgesetz
Jahrhundertelang war in den meisten deutschen Staaten die Aufsicht über die (Volks-)Schulen Sache der Kirchen, mancherorts auch der Kommunen oder der Grundherren. Nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 versuchte Reichskanzler Bismarck im Rahmen des „Kulturkampfs“, den Einfluss vor allem der katholischen Kirche zurückzudrängen. Auf seine Veranlassung wurde am 11. März 1872 das Schulaufsichtsgesetz in Preußen beschlossen, dem mit fast zwei Drittel der Fläche und 60 % der Bevölkerung weitaus größten deutschen Land. Mit dem Gesetz wurden die kirchlichen Schulinspektionen durch eine Schulaufsicht des Staates abgelöst. Da gerade die katholische Kirche sich mit dem Verlust ihres Einflusses auf die Bildung nicht abfinden wollte, gingen die Auseinandersetzungen noch jahrelang weiter.
Die höheren Schulen in Preußen waren in Preußen der geistlichen Kontrolle bereits Ende des 18. Jahrhunderts entzogen und einem im Sinne der Aufklärung wirkenden staatlichen „Oberschulkollegium“ unterstellt worden. Heute ist die staatliche Schulaufsicht im Grundgesetz festgeschrieben und wird durch die Schulgesetze der Bundesländer geregelt.

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