Die Frankfurter Nationalversammlung beschließt die erste demokratische Verfassung
In der Endphase der Revolution von 1848/ 49 beschloss die von der Bevölkerung gewählte Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche am 27. März 1849 die Frankfurter Reichsverfassung. Sie sah für den deutschen Nationalstaat eine konstitutionelle Monarchie mit einem erblichen Kaiser vor, der die Minister der Regierung ernannte. Die Gesetze sollten vom Parlament, dem Reichstag, beschlossen werden. Dieser bestand aus zwei Kammern: dem nach allgemeinem Wahlrecht zusammengesetzten Volkshaus und dem von den Vertretern der einzelnen Länder gebildeten Staatenhaus. Die Verfassung enthielt einen Katalog von Grundrechten, die vor dem Reichsgericht einklagbar sein sollten.
Da der österreichische Vielvölkerstaat der Habsburger nicht zum Verzicht auf seine außerdeutschen Gebiete bereit war, entschied sich die Nationalversammlung für die Wahl des preußischen Königs zum Kaiser. Friedrich Wilhelm IV. von Preußen allerdings lehnte ab, da er sich als Herrscher „von Gottes Gnaden“ verstand und ihn bei dem Angebot der „Ludergeruch der Revolution“ störte. Wie auch die Fürsten der anderen größeren Länder des Deutschen Bunds erkannte er die gesamte Verfassung nicht an, und gemeinsam sorgten sie schließlich mit Waffengewalt für die Auflösung der Nationalversammlung. Auch die Paulskirchenverfassung konnte sich so nicht, wie von vielen erhofft, durchsetzen.

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