Eine Dienstmagd wird als letzte deutsche „Hexe“ zum Tode verurteilt
Die 1729 geborene Anna Maria Schwegelin verdiente ihren Lebensunterhalt als Magd auf Bauernhöfen und in Gasthäusern im Raum Memmingen in Schwaben. Die Katholikin war wegen eines Eheversprechens evangelisch geworden, wollte dies aber, nachdem es nicht zur Heirat kam, wieder rückgängig machen. Wegen eines Beinleidens wurde sie mit etwa 40 arbeitsunfähig und deshalb in ein Siechenhaus (Krankenhaus), später wiederum in ein Arbeitshaus eingeliefert. Inzwischen hatten sich bei ihr Wahnvorstellungen über ein Bündnis mit dem Teufel nach dem Glaubenswechsel herausgebildet. Als sie darüber Andeutungen machte, zeigte sie eine Mitinsassin an, worauf sie 1775 in das Gefängnis des Fürststifts Kempten gebracht wurde.
Maria Anna Schwegelin gestand dem Landrichter den angeblichen Teufelspakt ohne die sonst noch eingesetzte Folter, bestritt jedoch, jemals einen „Schadenzauber“ gegen eine andere Person bewirkt zu haben. Der Landrichter sprach sich auf der Basis der Gesetzgebung des Heiligen Römischen Reichs aus dem Jahr 1532 für eine Hinrichtung aus. Obwohl das Jahrhundert der Aufklärung sich schon auf sein Ende zubewegte, unterzeichneten drei Hofräte und der Fürstabt von Kempten selbst am 4. April 1775 das Urteil. Offenbar kamen anschließend doch noch Zweifel auf, denn die Vollstreckung wurde ausgesetzt. Die als „Hexe“ Verurteilte blieb aber im Gefängnis und starb dort mit 52 Jahren wohl eines natürlichen Todes.

Über das Deutschlandmuseum
Ein immersives und innovatives Erlebnismuseum über 2000 Jahre deutscher Geschichte
Das ganze Jahr im Überblick
























