Die oberschwäbischen Bauern beschließen die „Zwölf Artikel“
Nach der Reformation steigerte sich der Unmut der Bauern über ihre Lebenssituation gerade in Süddeutschland immer mehr und es kam mancherorts zu Erhebungen. Anfang 1525 schlossen sich oberschwäbische Bauern in drei großen „Haufen“ zusammen, um gemeinsam Verbesserungen durchzusetzen. Sie wurden dabei auch von etlichen Bürgern, Geistlichen und Landsknechten unterstützt. Die Vertreter der „Haufen“ trafen sich in der Reichsstadt Memmingen und einigten sich auf eine Reihe von Forderungen. Diese waren als Verhandlungsgrundlage an die zuständige Ordnungsmacht, den „Schwäbischen Bund“, gerichtet. Ziel der Bauern war es nicht, einen Krieg vom Zaun zu brechen. In zwölf Artikeln verlangten sie etwa die Aufhebung der Leibeigenschaft, eine Begrenzung der Abgaben und der Frondienste für die Grundherren, ein festes Strafmaß statt willkürlicher Bestrafungen bei Vergehen oder die freie Wahl des Pfarrers.
Der in einer sehr hohen Auflage gedruckte Text verbreitete sich vor allem im Süden Deutschlands rasch. Er zählt zu den ersten schriftlich verfassten Zusammenstellungen von Menschen- und Freiheitsrechten weltweit. Die Zusammenkünfte der Bauern, die der Formulierung der Zwölf Artikel vorausgingen, werden daher als eine Art verfassunggebende Versammlung angesehen – die erste, die es in Deutschland gab.

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