Friedrich II. stärkt durch das „Bündnis mit den Fürsten der Kirche“ die Macht der Bischöfe
Seit dem 12. Jahrhundert wurden ehemals königliche Rechte mehr und mehr von den einzelnen Landesherren beansprucht. Diese weltlichen und geistlichen Fürsten betrachteten die „Regalien“ verstärkt als ihr Gewohnheitsrecht: Sie ließen Münzen prägen, Zölle erheben, Burgen und Städte errichten oder übten die Gerichtsbarkeit aus. Der in Italien geborene und aufgewachsene Staufer Friedrich II. war seit 1212 sowohl römisch-deutscher König wie auch König von Sizilien. Nachdem er zur Festigung seiner Herrschaft mehrere Jahre in Deutschland gewesen war, sah er die Notwendigkeit, sich wieder um sein Reich im Süden zu kümmern. Als Stellvertreter in Deutschland wollte Friedrich deshalb seinen neunjährigen Sohn Heinrich zum (Mit-)König wählen lassen.
Um für die Wahl die Zustimmung der Bischöfe zu erhalten, kam er ihnen am 26. April 1220 auf einem Hoftag in Frankfurt/Main durch das „Bündnis mit den Fürsten der Kirche“ deutlich entgegen: Er übertrug ihnen offiziell die früher königlichen Rechte und gestand weiter zu, dass königliche bzw. kaiserliche Gerichte kirchliche Urteile anerkennen mussten – dem Kirchenbann hatte also z. B. zwingend die Reichsacht zu folgen. 1232 bestätigte der inzwischen zum Kaiser gekrönte Friedrich auch den weltlichen deutschen Fürsten die Rechte zur Ausübung der Regalien. Damit wurden die deutschen Landesherrschaften auf Kosten der königlichen bzw. kaiserlichen Zentralmacht gestärkt und allmählich bildeten sich eigenständige Territorien heraus. Auf dieser Basis entwickelte sich dann der für Deutschland typische Föderalismus.

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