Eines der größten bundesrepublikanischen Gerichtsverfahren geht zu Ende
Die Rote Armee Fraktion (RAF) war eine linksextremistische Gruppierung, deren Wurzeln in der studentischen Protestbewegung der 1960er-Jahre lagen. Die besonders militante Gruppe verstand sich als kommunistische Stadtguerilla und bekämpfte den in ihren Augen kapitalistischen und imperialistischen Staat gewaltsam: 1970 von Andreas Baader, Ulrike Meinhof und anderen gegründet, begann die RAF mit nächtlichen Brandanschlägen gegen Kaufhäuser. Später wurden Schusswaffen eingesetzt, sodass es bei Festnahmeversuchen Tote gab. Schließlich folgten Bombenanschläge etwa auf Polizeistationen, Militär- oder Justizangehörige mit Toten und zahlreichen Schwerverletzten. Ende 1972 waren alle Führungspersonen der RAF in Haft, anschließend wurden sie in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim untergebracht.
Dort traten sie bald wegen angeblicher „Isolationshaft“ mehrfach in Hungerstreik. Über ihre Anwälte hielten sie Kontakt zu Unterstützern und steuerten die zweite Generation der RAF, deren wesentliches Ziel die Befreiung der Inhaftierten war. 1975 begann schließlich gegen vier Führungspersonen vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Prozess, zu dem aus Sicherheitsgründen extra ein fensterloses Gebäude mit Gerichtssaal auf dem JVA-Gelände errichtet worden war. Es wurde mit rund 1000 vorgeladenen Zeugen und um die 50 000 Prozessakten einer der größten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik. Nach 192 Verhandlungstagen wurden am 28. April 1977 drei Angeklagte wegen vierfachen Mordes und 54-fachen Mordversuchs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Alle drei nahmen sich mithilfe von Anwälten eingeschmuggelter Schusswaffen ein halbes Jahr nach Urteilsverkündung das Leben. Ulrike Meinhof hatte bereits während des Prozesses Suizid begangen.

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