Die Union scheitert mit dem ersten Misstrauensvotum im Bundestag
Die 1969 gebildete Koalition aus Sozial- und Freidemokraten unter Bundeskanzler Willi Brandt wurde im Bundestag von der Union vor allem wegen ihrer Neuen Ostpolitik und wegen der faktischen Anerkennung des Verlusts der ehemals deutschen Ostgebiete heftig bekämpft. Nach dem Übertritt mehrerer Abgeordneter der Regierungskoalition zur CDU/CSU änderten sich die Mehrheitsverhältnisse und rückte ein Sturz der Regierung in greifbare Nähe. Im Grundgesetz ist allerdings eine Hürde eingebaut, um zu vermeiden, dass wie in der Weimarer Republik Extremisten von links und von rechts Regierungen gemeinsam stürzen konnten: ein konstruktives Misstrauensvotum. Eine Mehrheit gegen eine Regierung nützt also nichts ohne eine gleichzeitige Mehrheit für einen neuen Bundeskanzler. Da die Union 1972 auf eine Mehrheit von einer Stimme bauen konnte, beantragte sie am 27. April ein Misstrauensvotum gegen Kanzler Brandt und setzte auf die Wahl des eigenen Kandidaten Rainer Barzel.
Zur allgemeinen Überraschung erhielt Barzel zwei Stimmen weniger als die erforderliche absolute Mehrheit, damit war das konstruktive Misstrauensvotum gescheitert. Schnell kamen Gerüchte über eine Bestechung auf, und tatsächlich kam später heraus, dass sich zwei Abgeordnete der CDU/CSU von Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR hatten kaufen lassen. Willi Brandt blieb noch zwei Jahre lang Bundeskanzler.

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