Auf dem Reichstag in Worms verweigert Luther den Widerruf seiner Thesen
Mit den 95 Thesen hatte Luther 1517 wesentliche Traditionen der Kirche und ihrer hierarchischen Struktur in Frage gestellt. Auch weitere seiner Schriften setzten sich kritisch mit der mittelalterlichen Theologie auseinander. Ein großer Teil der deutschen Bevölkerung stand der Amtskirche skeptisch gegenüber und sah Luther positiv. Dessen Landesherr, der Kurfürst von Sachsen, hielt deshalb die Hand über den berühmten Theologen, als der Papst über diesen den Kirchenbann verhängte. Einem Bann musste eigentlich zwingend die Reichsacht folgen, die den Betroffenen „vogelfrei“ bzw. schutz- und rechtlos machte, sodass sein Leben in großer Gefahr war.
Kaiser Karl V. hatte vor seiner Wahl zugestanden, die Reichsacht nicht ohne vorherige Anhörung auszusprechen. Also lud er Luther 1521 nach Worms zum Reichstag vor. Der Theologe erwartete dort einen fachlichen Disput, wurde aber nur nach seiner Bereitschaft zum Widerruf seiner Thesen gefragt. Nach einem Tag Bedenkfrist weigerte sich Luther, der Lateinisch sprach, am 18. April 1521 zu widerrufen, da das gegen sein Gewissen verstieße. In der sich schnell verbreitenden populären Version schloss er mit den Worten: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders. Gott helfe mir, Amen.“ Da die Reichsstände sich nicht über das weitere Vorgehen einigen konnten, reiste Luther wenige Tage später unter Geleitschutz ab. Aus Vorsicht inszenierte man im Auftrag des sächsischen Kurfürsten während des Rückwegs nahe Eisenach einen „Überfall“ und brachte Luther Anfang Mai heimlich auf die Wartburg in Sicherheit.

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