Die Kontrolle des Personen- und Warenverkehrs an Deutschlands Westgrenze entfällt
1985 unterzeichneten Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten in dem kleinen luxemburgischen Ort Schengen ein Abkommen zum Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen. Damit verfolgte man zwei wesentliche Ziele: die Schaffung eines europäischen Binnenmarkts und die Verbesserung der Reisefreiheit der Bürger der beteiligten Staaten. 1990 einigte man sich auf ein „Durchführungsübereinkommen“ mit Maßnahmen, durch die man etwa negative Folgen für die innere Sicherheit vermeiden wollte. Es ging z. B. um die Zusammenarbeit der Polizei und Justiz, die Angleichung der Visa- und Asylpolitik oder die Überwachung der gemeinsamen Außengrenzen.
Am 26. März 1995 erfolgte das Inkrafttreten mit dem Wegfall der Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Seitdem müssen sich Deutsche im Schengen-Raum beim Passieren einer Grenze in der Regel nicht mehr ausweisen. Ab 1998 erweiterte sich der Schengen-Raum beträchtlich. Einige Mitgliedsstaaten setzten die Regelungen jedoch nicht konsequent um, sodass „Schengen“ vielfach kritisch gesehen wurde.

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