Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet die Römischen Verträge
Bereits 1951 hatten Frankreich, Italien, die Benelux-Staaten und die Bundesrepublik die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ gegründet. Wesentliches Ziel dabei war die gemeinsame Kontrolle über die kriegswichtige Montanindustrie und damit die Friedenssicherung gewesen. Einige Jahre später versprach man sich weitere, vor allem wirtschaftliche Vorteile von einer verstärkten Zusammenarbeit: finanzielle Stabilität und die Förderung der Handelsbeziehungen durch einen gemeinsamen Markt.
Um „die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss unter den Völkern Europas zu legen“, unterzeichneten die sechs EGKS-Staaten am 25. März 1957 die Römischen Verträge. Sie bestanden aus dem EURATOM-Vertrag über die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, dem EWG-Vertrag zum Aufbau der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie Abkommen über gemeinsame Organe. Mit dem Inkrafttreten der Verträge am 1. Januar 1958 gaben die Staaten und damit auch die Bundesrepublik Teile ihrer Souveränität an die Gemeinschaft ab. Durch die Europäische Gemeinschaft war das wesentliche Fundament für die spätere Erweiterung zur Europäischen Union gelegt.

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