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Das Ermächtigungsgesetz: das Ende der Gewaltenteilung

Das Ermächtigungsgesetz: das Ende der Gewaltenteilung
März 23 1933
Rede Hitlers zum Ermächtigungsgesetz im Reichstag (BArch Bild 102-14439, CC-BY-SA 3.0)


Der Reichstag überträgt gesetzgebenden Gewalt auf die Regierung

Obwohl die Koalitionsregierung der NSDAP und der „Kampffront Schwarz-Weiß -Rot“ im Reichstag eine eindeutige Mehrheit hatte, wollte Hitler das Parlament ganz ausschalten. Er behauptete, die Bekämpfung der „Not von Volk und Reich“ erfordere mehr Macht für die Regierung, diese müsse allein und schnell entscheiden können. Dazu müsse die Regierung Gesetze selbst erlassen dürfen, selbst solche, die gegen die Verfassung oder Grundrechte verstießen. Um diese „Ermächtigung“ für die Regierung zu erreichen, brauchte Hitler im Reichstag eine Zweidrittelmehrheit. Die war nicht leicht zu erreichen, da weder die Abgeordneten der SPD noch die der KPD, die sämtlich bereits verhaftet oder untergetaucht waren, zustimmen wollten oder konnten. Entsprechend mussten dies praktisch alle anderen Parteien tun.

Viele demokratische Mandatsträger jedoch waren bedroht worden und hatten Angst. Hitler beschwichtigte sie und versprach bei richtigem Abstimmungsverhalten persönliche Sicherheit. Schließlich wurde bei der Abstimmung vor und im Reichstag eine Drohkulisse aus bewaffneten SS- und SA-Männern aufgebaut. Das Ergebnis: Alle anwesenden Abgeordneten außer denen der SPD stimmten dem Ermächtigungsgesetz zu. Mit dem Ende der Gewaltenteilung war die Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt, Deutschland glich damit einer Diktatur.

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