BRD und DDR einigen sich auf die Einrichtung „inoffizieller“ Botschaften
Im Rahmen der Entspannungspolitik zwischen West und Ost bemühten sich Anfang der 1970er-Jahre die Bundesrepublik und die DDR um Konfrontationsabbau auf Basis der Akzeptanz des Status quo. Für die DDR ging es dabei in erster Linie um die internationale Anerkennung als eigenständiger Staat. Der Westen war vor allem an den Transitwegen nach West-Berlin und humanitären Verbesserungen für Ostdeutsche interessiert, durfte dabei aber das im Grundgesetz verankerte Ziel der Wiedervereinigung nicht aus den Augen verlieren.
1972 schlossen die beiden Staaten einen Vertrag über die Grundlagen ihrer Beziehungen. In einem Protokoll präzisierten sie am 14. März 1974 dazu die Vereinbarungen über den Austausch von „Ständigen Vertretern“ ihrer Staaten in Berlin (Ost) und Bonn: Diese waren Botschaftern gleichgestellt und wurden von der DDR auch so genannt. Im Westen sprach man dagegen wegen des Wiedervereinigungsgebots des Grundgesetzes von „Ständigen Vertretern“.

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